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Europäisches Parlament
EU-Gesetze
Die Europäische Union ist ein aus 27 europäischen Staaten bestehender Staatenverbund. Seine Bevölkerung umfasst derzeit rund 500 Millionen Einwohner. 17 Staaten davon haben eine gemeinsame Währung. Das Ziel ist ein europaweiter Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre von den Bürgern der EU gewählt und ist somit das einzige direkt gewählte Organ. Das Europäische Parlament teilt sich die Gesetzgebungsfunktion mit dem Rat der Europäischen Union, in dem die Regierungen der einzelnen Mitgliedsländer vertreten sind und der Europäischen Kommission, die die Interessen der EU insgesamt vertritt. Gemeinsam entwickeln diese drei Institutionen die politischen Strategien und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU Anwendung finden. Das Europäische Parlament sorgt für europaweit einheitliche Regelungen. Davon profitieren die Bürger, zum Beispiel beim Datenschutz, bei den Handytarifen, bei europaweitem Arbeiten und Wohnen und vielem mehr! Zusammen mit dem umfangreichen Unterrichts- und Begleitmaterial eignet sich die DVD bestens zum Einsatz im Unterricht.
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Lehrplanzentral und an den Bildungsstandards orientiert
Passend dazu
Fake News
Otto von Bismarck sagte einst: „Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd.“ Auch er selbst nutzte gefälschte Nachrichten, heute nennt man sie „Fake News“, um einen politischen oder strategischen Vorteil zu erlangen.
Geschlechteridentität
Teil des Erwachsenwerdens ist es, seine eigene Identität zu finden. Für manche wird diese Identitätsfindung erschwert, weil das körperliche Geschlecht nicht mit dem empfundenen Geschlecht übereinstimmt.
Altersarmut
Innerhalb von 52 Jahren hat sich in der Bundesrepublik das Verhältnis von Beitragszahlern für die Rente zu den bestehenden Rentnern um den Faktor 3 verschlechtert. Sind 1962 noch 6 Erwerbstätige für die Rentenzahlung eines Rentners aufkommen, so mussten 2014 zwei Erwerbstätige für die Rentenzahlung von einem Rentner aufkommen. Die Altersarmut in Deutschland steigt. Denn nur wer 40 Jahre ohne Unterbrechung mindestens 2.100 € verdient hat, bekommt als Rente mehr als den Hartz-IV-Satz ausgezahlt. Beschäftige im Niedriglohnsektor oder in Teilzeit können selbst nach 45 Jahren Arbeit nicht von ihrer Rente leben. Vielen Rentnern bleibt nur der entwürdigende Weg zum Arbeitsamt.