Politik / Sozialkunde

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Bundespräsident
Staatsoberhaupt ohne Macht?
Er wird alle fünf Jahre von der Bundesversammlung gewählt und ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland.
Er ernennt die Regierung und fertigt Gesetze aus.
Und dennoch ist er in seinen Handlungen stark abhängig vom Bundestag und kann keine Ernennung einer Kanzlerin oder von Kabinettsmitgliedern verweigern.
Er verkörpert in seiner Neutralität die Einheit des Staates und sein wichtigstes Werkzeug ist das Wort.
Die Rede ist vom Bundespräsidenten.
Der Film zeigt die verfassungsrechtliche Ausgestaltung des höchsten Amtes der Bundesrepublik vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Weimarer Republik. Die Rechte und Pflichten nach innen und nach außen werden in einem eigenen Kapitel vorgestellt.
Ein Schwerpunkt liegt auf historischen Reden der ehemaligen Bundespräsidenten von Heuß bis Gauck und deren Einfluss auf den politischen Alltag.
In Verbindung mit dem umfangreichen Zusatzmaterial (klassische und interaktive Arbeitsblätter, Glossar, Testfragen) ist die vorliegende DVD hervorragend für den Einsatz im Unterricht geeignet.
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Lehrplanzentral und an den Bildungsstandards orientiert
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Altersarmut
Innerhalb von 52 Jahren hat sich in der Bundesrepublik das Verhältnis von Beitragszahlern für die Rente zu den bestehenden Rentnern um den Faktor 3 verschlechtert. Sind 1962 noch 6 Erwerbstätige für die Rentenzahlung eines Rentners aufkommen, so mussten 2014 zwei Erwerbstätige für die Rentenzahlung von einem Rentner aufkommen. Die Altersarmut in Deutschland steigt. Denn nur wer 40 Jahre ohne Unterbrechung mindestens 2.100 € verdient hat, bekommt als Rente mehr als den Hartz-IV-Satz ausgezahlt. Beschäftige im Niedriglohnsektor oder in Teilzeit können selbst nach 45 Jahren Arbeit nicht von ihrer Rente leben. Vielen Rentnern bleibt nur der entwürdigende Weg zum Arbeitsamt.

